Auszeichnung als TOP-Steuerberater 2024
Die Champions der Branche
Steuerberatung:
ganzheitlich, pragmatisch und professionell
Bereits in zweiter Generation arbeitet unsere Steuerkanzlei für bundesweit tätige Unternehmen, Freiberufler und Privatleute. Dabei bildet die steuerliche Beratung von Pflegeunternehmen im Bereich der stationären und ambulanten Pflege einen Branchenschwerpunkt in unserer Kanzlei.
Unsere jahrzehntelange Erfahrung sowie die in unserem Hause als Rechtsanwalt und Steuerberater bzw. Steuerberater und vereidigter Buchprüfer doppelt qualifizierten Berufsträger unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer steuerlichen Problem- und Fragestellungen. Als qualifizierter "Fachberater für Internationales Steuerrecht" helfen wir auch gerne bei der Beantwortung Ihrer grenzüberschreitenden steuerlichen Fragen.
Unsere Mandanten schätzen das. Wir freuen uns, Sie als steuerlicher Berater zu begleiten.
Wir haben am 10. September 2024 bei der Handwerkskammer Münster zum Thema „Betriebsübergabe im Handwerk – steuerliche Gestaltungsüberlegungen“ vorgetragen.
Vielen Dank an alle Teilnehmer für die zahlreichen Fragen zu diesem Thema.
Die Rückmeldungen haben gezeigt, dass bei einer Betriebsübergabe steuerliche und zivilrechtliche Fragestellungen zwingend in Einklang zu bringen sind.
Hier finden Sie eine PDF-Datei zu unserem Vortrag
Den Staffelstab weitergeben
Die wichtigsten Grundfragen zur Unternehmensnachfolge
In der Leichtathletik ist der Staffellauf bekanntlich eine Disziplin, in welcher mehrere Athleten in einer Stafette laufend den Staffelstab von Läufer zu Läufer weitergeben. Auch jeder (selbständig tätige) Unternehmer sieht sich irgendwann mit der Herausforderung konfrontiert, sein Unternehmen zu übertragen. Bei einer Prüfung von steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge ist die Rechtsform sowie die unentgeltliche oder entgeltliche Übertragung entscheidend.
(Artikel erschienen in "Wirtschaft Münsterland" Ausgabe 04/2024)