Das Wichtigste in Kürze
Drei Vorhaben greifen ineinander: das Anfang Juli 2026 beschlossene Reformpaket, der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 und ein geplantes Unternehmenssteuerstrukturgesetz. Gesetzeskraft hat davon noch nichts.
- Entlastung bei der Einkommensteuer ab 2027 über höheren Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag – gegenfinanziert durch eine zweite Reichensteuerstufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro
- Handwerkerleistungen sollen ab 2027 nur noch zu 15 statt 20 Prozent abziehbar sein, höchstens 900 statt 1.200 Euro
- Steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge künftig bis zu einem Stundenlohn von 75 statt 50 Euro
- Jahressteuergesetz 2026: umsatzsteuerliche Organschaft nur noch auf Erklärung, gesetzliche Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken, Zinssatz auf Nachzahlungen von 0,15 auf 0,3 Prozent je Monat
- Unternehmenssteuerstrukturgesetz: Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften, Einschränkung der Steuerfreiheit nach § 8b KStG bei Beteiligungen unter einem Prozent, Wegfall der erweiterten Gewerbesteuerkürzung
