Das Wichtigste in Kürze
Der Beitrag stellt die Wege gegenüber, auf denen Betriebs- und Privatvermögen auf Kinder übergehen kann, und benennt die Fallstricke, die eine ungewollte Schenkungsteuer auslösen.
- Die unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen ist ertragsteuerfrei – mitübertragenes Verwaltungsvermögen kann jedoch Schenkungsteuer auslösen, der Verwaltungsvermögenstest gehört deshalb vor die Übertragung
- Wird die Übergabe über wiederkehrende Versorgungsleistungen abgesichert, kann der Übernehmer sie als Sonderausgaben abziehen; der Empfänger versteuert sie
- GmbH-Anteile sind nur schenkungsteuerbefreit, wenn der Schenker unmittelbar zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist – sonst helfen Hinzuerwerb oder Poolvereinbarung
- Bei der GmbH & Co. KG sollte der Kommanditanteil zusammen mit dem GmbH-Geschäftsanteil übergehen; ein zur Versorgung zurückbehaltenes Betriebsgrundstück lässt sich vorher steuerneutral ausgliedern
- Für Mietgrundstücke im Privatvermögen kommt die Gründung einer Familiengesellschaft als eGbR oder KG in Betracht
