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Fachbeitrag

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Steueroptimierte Vermögensübertragung auf Kinder.

Wie können Betriebs- und Privatvermögen steueroptimal auf Kinder übertragen werden? Der Beitrag vergleicht die wichtigsten Gestaltungsmodelle und Durchführungswege.

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Das Wichtigste in Kürze

Der Beitrag stellt die Wege gegenüber, auf denen Betriebs- und Privatvermögen auf Kinder übergehen kann, und benennt die Fallstricke, die eine ungewollte Schenkungsteuer auslösen.

  • Die unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen ist ertragsteuerfrei – mitübertragenes Verwaltungsvermögen kann jedoch Schenkungsteuer auslösen, der Verwaltungsvermögenstest gehört deshalb vor die Übertragung
  • Wird die Übergabe über wiederkehrende Versorgungsleistungen abgesichert, kann der Übernehmer sie als Sonderausgaben abziehen; der Empfänger versteuert sie
  • GmbH-Anteile sind nur schenkungsteuerbefreit, wenn der Schenker unmittelbar zu mehr als 25 Prozent beteiligt ist – sonst helfen Hinzuerwerb oder Poolvereinbarung
  • Bei der GmbH & Co. KG sollte der Kommanditanteil zusammen mit dem GmbH-Geschäftsanteil übergehen; ein zur Versorgung zurückbehaltenes Betriebsgrundstück lässt sich vorher steuerneutral ausgliedern
  • Für Mietgrundstücke im Privatvermögen kommt die Gründung einer Familiengesellschaft als eGbR oder KG in Betracht

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