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Fachbeitrag

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Das neue Statusfeststellungsverfahren.

Wann gelten Solo-Selbständige oder Geschäftsführer als abhängig beschäftigt? Der Beitrag beleuchtet die sozialversicherungsrechtliche Einordnung.

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Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 1. April 2022 gelten neue Regeln für das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Es klärt, ob Solo-Selbstständige oder GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig sind.

  • Neu ist die Prognoseentscheidung: Der Status lässt sich schon vor Aufnahme der Tätigkeit klären – früher musste die Beschäftigung dafür bereits begonnen haben
  • Festgestellt wird nur noch der Erwerbsstatus, nicht mehr die Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen
  • Für gleichartige Erwerbsverhältnisse ist eine Gruppenfeststellung möglich – allerdings nur gutachterlich, ohne verbindlichen Bescheid
  • Die Abgrenzungskriterien selbst bleiben unverändert: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in betriebliche Abläufe und fehlendes eigenes Unternehmerrisiko
  • Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt weiterhin: ab 50 Prozent Beteiligung oder mit einer Sperrminorität regelmäßig keine Sozialversicherungspflicht

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