Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. April 2022 gelten neue Regeln für das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Es klärt, ob Solo-Selbstständige oder GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig sind.
- Neu ist die Prognoseentscheidung: Der Status lässt sich schon vor Aufnahme der Tätigkeit klären – früher musste die Beschäftigung dafür bereits begonnen haben
- Festgestellt wird nur noch der Erwerbsstatus, nicht mehr die Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen
- Für gleichartige Erwerbsverhältnisse ist eine Gruppenfeststellung möglich – allerdings nur gutachterlich, ohne verbindlichen Bescheid
- Die Abgrenzungskriterien selbst bleiben unverändert: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in betriebliche Abläufe und fehlendes eigenes Unternehmerrisiko
- Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt weiterhin: ab 50 Prozent Beteiligung oder mit einer Sperrminorität regelmäßig keine Sozialversicherungspflicht
