Das Wichtigste in Kürze
Welche Wege der Unternehmensübergabe infrage kommen, hängt an der Rechtsform und daran, ob unentgeltlich an Kinder übertragen oder an Dritte verkauft wird. Der Beitrag ordnet die vier Grundfälle.
- Die unentgeltliche Übertragung eines Einzelunternehmens ist ertragsteuerfrei; mitübertragenes Verwaltungsvermögen und die Lohnsummenklausel können jedoch Schenkungsteuer auslösen
- Beim Verkauf greifen ab dem 55. Lebensjahr ein Freibetrag von 45.000 Euro und die Tarifbegünstigung über Fünftelregelung oder „halben Steuersatz" von 56 Prozent des durchschnittlichen Satzes
- Die Schenkung eines GmbH-Anteils ist ab einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 25 Prozent schenkungsteuerbefreit – vorhandene Verlustvorträge gehen ohne rechtzeitigen Antrag verloren
- Beim Verkauf von GmbH-Anteilen gilt das Teileinkünfteverfahren; die Belastung liegt bei rund 27 Prozent
- Bestehen eine Betriebsaufspaltung oder Grundstücke im Sonderbetriebsvermögen, ist eine zeitgleiche Übertragung oder eine vorherige Ausgliederung zu planen
