Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Wachstumschancengesetz kommt die verpflichtende elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Empfangen können muss sie jedes Unternehmen ab 2025 – für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen.
- Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format nach der europäischen Norm EN 16931, etwa X-Rechnung oder ZUGFeRD – eine PDF-Datei per E-Mail genügt ausdrücklich nicht
- Die Empfangspflicht gilt ohne Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2025; wer keine E-Rechnung entgegennehmen kann, verliert den Vorsteuerabzug
- Für den Versand gilt eine Übergangsregelung bis Ende 2026, bei einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro bis Ende 2027
- Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise
- Wirtschaftlich spricht die Kostenrechnung dafür: rund 23 Euro je Papierrechnung gegenüber etwa sechs Euro elektronisch
