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Fachbeitrag

·PDF-Beitrag

Die E-Rechnung kommt.

Seit 2025 wird die elektronische Rechnung im unternehmerischen Bereich eingeführt. Der Beitrag erläutert Anforderungen, Übergangsfristen und wichtige Unterschiede zur PDF-Rechnung.

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Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Wachstumschancengesetz kommt die verpflichtende elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Empfangen können muss sie jedes Unternehmen ab 2025 – für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen.

  • Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format nach der europäischen Norm EN 16931, etwa X-Rechnung oder ZUGFeRD – eine PDF-Datei per E-Mail genügt ausdrücklich nicht
  • Die Empfangspflicht gilt ohne Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2025; wer keine E-Rechnung entgegennehmen kann, verliert den Vorsteuerabzug
  • Für den Versand gilt eine Übergangsregelung bis Ende 2026, bei einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro bis Ende 2027
  • Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise
  • Wirtschaftlich spricht die Kostenrechnung dafür: rund 23 Euro je Papierrechnung gegenüber etwa sechs Euro elektronisch

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