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Fachbeitrag

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Die „Güterstandsschaukel“.

Steuerfreie Vermögensübertragung unter Eheleuten durch einen Wechsel des ehelichen Güterstands.

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Das Wichtigste in Kürze

Zwischen Eheleuten beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag 500.000 Euro und lässt sich alle zehn Jahre neu ausschöpfen. Wer mehr übertragen will, kann den ehelichen Güterstand wechseln – und den Freibetrag unangetastet lassen.

  • Wird die Zugewinngemeinschaft durch notariellen Ehevertrag beendet, entsteht ein Zugewinnausgleich. Dieser ist gesetzlich ausdrücklich nicht schenkungsteuerpflichtig
  • Anschließend lässt sich in die Zugewinngemeinschaft zurückwechseln; der Bundesfinanzhof hat dieses „Hin und Her" bereits 2005 gebilligt
  • Voraussetzung ist, dass der Zugewinnausgleich tatsächlich ermittelt und auch ausgezahlt wird
  • Häufiges Motiv: Erst überträgt der vermögende Ehegatte auf den vermögenslosen, danach schöpfen beide Elternteile ihre Freibeträge von je 400.000 Euro gegenüber den Kindern aus
  • Ein weiterer Grund kann sein, Vermögen dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen – Ehegatten haften nicht für die Schulden des Partners

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