Das Wichtigste in Kürze
Das Wachstumschancengesetz passierte den Bundesrat erst im März 2024 nach Vermittlungsverfahren. Übrig blieb ein Bündel überwiegend befristeter Erleichterungen.
- Erweiterte Verlustverrechnung: oberhalb des Sockelbetrags von einer Million Euro sind 70 statt 60 Prozent verrechenbar, befristet auf die Jahre 2024 bis 2027
- Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 – höchstens das Zweifache der linearen AfA und maximal 20 Prozent
- Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG bei Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023, Baukosten bis 5.200 Euro je Quadratmeter
- Erhöhte Sonderabschreibung nach § 7g EStG für Gewerbetreibende mit einem laufenden Gewinn bis 200.000 Euro
