Geben Sie einen Suchbegriff ein.

Fachbeitrag

·PDF-Beitrag

Die Krise als Chance.

Der Beitrag ordnet das Wachstumschancengesetz und seine Maßnahmen zu Investitionen, Innovationen, Steuervereinfachung und Steuerfairness ein.

Zur Übersicht

Das Wichtigste in Kürze

Das Wachstumschancengesetz passierte den Bundesrat erst im März 2024 nach Vermittlungsverfahren. Übrig blieb ein Bündel überwiegend befristeter Erleichterungen.

  • Erweiterte Verlustverrechnung: oberhalb des Sockelbetrags von einer Million Euro sind 70 statt 60 Prozent verrechenbar, befristet auf die Jahre 2024 bis 2027
  • Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 – höchstens das Zweifache der linearen AfA und maximal 20 Prozent
  • Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG bei Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023, Baukosten bis 5.200 Euro je Quadratmeter
  • Erhöhte Sonderabschreibung nach § 7g EStG für Gewerbetreibende mit einem laufenden Gewinn bis 200.000 Euro

Originalbeitrag als PDF