Das Wichtigste in Kürze
Wer sein operatives Geschäft in einer GmbH betreibt und Gewinne im Unternehmen lassen möchte, kann eine Holding vorschalten. Steuerlich macht das einen erheblichen Unterschied.
- Schüttet die operative GmbH direkt an den Unternehmer aus, liegt die Gesamtbelastung bei rund 55 Prozent – etwa 30 Prozent auf Ebene der Gesellschaft und nochmals rund 25 Prozent bei der Ausschüttung
- Bleibt das Geld dagegen in der operativen GmbH, haben deren Gläubiger im Insolvenzfall Zugriff darauf
- Die Einbringung der Beteiligung in eine neu gegründete Holding-GmbH erfolgt auf Antrag beim Finanzamt steuerneutral
- Ausschüttungen der operativen Gesellschaft an die Holding sind zu 95 Prozent steuerfrei; es verbleibt eine Belastung von etwa 1,5 Prozent
- Das Vermögen steht auf Holdingebene für Investitionen bereit und ist dem Zugriff der Gläubiger des operativen Geschäfts entzogen
