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Fachbeitrag

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Frisches Geld für die GmbH.

Der Beitrag erläutert drei häufige Wege, einer inhabergeführten GmbH Liquidität zuzuführen: Kapitalerhöhung, Einzahlung in die Kapitalrücklage und Darlehensgewährung.

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Das Wichtigste in Kürze

Gerät eine inhabergeführte GmbH in Liquiditätsschwierigkeiten, bieten sich drei Wege an, ihr aus dem Vermögen der Gesellschafter Geld zuzuführen. Sie unterscheiden sich erheblich in Aufwand, Außenwirkung und Steuerfolge.

  • Kapitalerhöhung: wirkt gegenüber Banken und Lieferanten positiv, weil sie im Handelsregister sichtbar wird, verlangt aber eine Änderung des Gesellschaftsvertrags und notarielle Beurkundung
  • Einzahlung in die Kapitalrücklage: unbürokratisch per Überweisung, ein einfacher schriftlicher Gesellschafterbeschluss genügt – bei disquotaler Einlage droht allerdings Schenkungsteuer, wenn die Zuordnung nicht dokumentiert ist
  • Gesellschafterdarlehen: der einfachste Weg, verlangt aber einen schriftlichen Vertrag, der auch tatsächlich umgesetzt wird; überhöhte Zinsen führen zur verdeckten Gewinnausschüttung
  • Eine Rückzahlung aus der Kapitalrücklage ist steuerfrei – zuvor müssen jedoch die Gewinne der Vorjahre ausgeschüttet und mit 26,38 Prozent versteuert werden
  • Soll das Darlehen die Bilanz gegenüber Dritten nicht belasten, braucht es eine Rangrücktrittserklärung in Schriftform

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