Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf Wertverhältnissen von 1964 beruhte. Ab 2025 wird sie neu berechnet.
- Rund 36 Millionen Grundstücke, davon etwa 24 Millionen Wohngrundstücke, wurden auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet
- Das dreistufige Verfahren bleibt bestehen – lediglich der Einheitswert wird durch den Grundsteuerwert ersetzt
- Wohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren bewertet, Geschäftsgrundstücke im Sachwertverfahren
- Grundlage ist eine statistische Durchschnittsmiete, nicht die tatsächlich erzielte – ob die richtige Mietniveaustufe angesetzt wurde, sollte geprüft werden
- Die Angaben des Eigentümers bestimmen den Wert unmittelbar; die Aussage der Politik, es werde nicht teurer, ist angesichts des Gewerbesteuerausfalls kritisch zu sehen
