Geben Sie einen Suchbegriff ein.

Fachbeitrag

·PDF-Beitrag

Grundsteuerreform – Gewinner und Verlierer.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 musste die Grundsteuer neu geregelt werden. Der Beitrag erläutert, was wichtig wurde.

Zur Übersicht

Das Wichtigste in Kürze

Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf Wertverhältnissen von 1964 beruhte. Ab 2025 wird sie neu berechnet.

  • Rund 36 Millionen Grundstücke, davon etwa 24 Millionen Wohngrundstücke, wurden auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet
  • Das dreistufige Verfahren bleibt bestehen – lediglich der Einheitswert wird durch den Grundsteuerwert ersetzt
  • Wohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren bewertet, Geschäftsgrundstücke im Sachwertverfahren
  • Grundlage ist eine statistische Durchschnittsmiete, nicht die tatsächlich erzielte – ob die richtige Mietniveaustufe angesetzt wurde, sollte geprüft werden
  • Die Angaben des Eigentümers bestimmen den Wert unmittelbar; die Aussage der Politik, es werde nicht teurer, ist angesichts des Gewerbesteuerausfalls kritisch zu sehen

Originalbeitrag als PDF