Das Wichtigste in Kürze
Sachbezüge sind unter bestimmten Voraussetzungen weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig. Damit lässt sich der Nettolohn erhöhen, ohne die Bruttokosten im gleichen Maß zu steigern. Entscheidend ist, ob die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird.
- Gutscheine und Geldkarten im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze, etwa Tankgutscheine
- Private Nutzung betrieblicher Laptops, Smartphones und Software – lohnsteuerfrei; beitragsfrei allerdings nur bei Gewährung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn
- Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder Betriebsjubiläum bis 60 Euro
- Unentgeltliche oder verbilligte Parkplätze am Arbeitsort – hier überwiegt das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers
