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Fachbeitrag

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Neue Spielregeln für die BGB-Gesellschaft.

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts bringt seit dem 1. Januar 2024 weitreichende Änderungen für die BGB-Gesellschaft.

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Das Wichtigste in Kürze

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts hat die GbR zum 1. Januar 2024 auf eine neue Grundlage gestellt. Für vermögensverwaltende Familiengesellschaften hat das unmittelbare Folgen.

  • Das Gesamthandsprinzip entfällt: Das Vermögen gehört seither der Gesellschaft selbst und nicht mehr den Gesellschaftern zur gesamten Hand
  • Das Gesetz unterscheidet nun zwischen der rechtsfähigen, nach außen auftretenden GbR und der nicht rechtsfähigen Innengesellschaft
  • Neu ist ein Gesellschaftsregister. Die Eintragung ist freiwillig, faktisch aber Pflicht: Nur eingetragene Gesellschaften können Grundstücke oder GmbH-Beteiligungen erwerben. Die Kosten liegen bei rund 350 Euro – und die Eintragung lässt sich nicht rückgängig machen
  • An der laufenden Besteuerung ändert sich nichts; offen ist, ob Steuerbefreiungen, die an das Gesamthandsvermögen anknüpfen (§§ 5 und 6 GrEStG, § 6 Abs. 5 EStG), fortgelten
  • Vermögensverwaltende Grundstücksgesellschaften im Familienkreis sollten die Eintragung vorbereiten

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