Das Wichtigste in Kürze
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts hat die GbR zum 1. Januar 2024 auf eine neue Grundlage gestellt. Für vermögensverwaltende Familiengesellschaften hat das unmittelbare Folgen.
- Das Gesamthandsprinzip entfällt: Das Vermögen gehört seither der Gesellschaft selbst und nicht mehr den Gesellschaftern zur gesamten Hand
- Das Gesetz unterscheidet nun zwischen der rechtsfähigen, nach außen auftretenden GbR und der nicht rechtsfähigen Innengesellschaft
- Neu ist ein Gesellschaftsregister. Die Eintragung ist freiwillig, faktisch aber Pflicht: Nur eingetragene Gesellschaften können Grundstücke oder GmbH-Beteiligungen erwerben. Die Kosten liegen bei rund 350 Euro – und die Eintragung lässt sich nicht rückgängig machen
- An der laufenden Besteuerung ändert sich nichts; offen ist, ob Steuerbefreiungen, die an das Gesamthandsvermögen anknüpfen (§§ 5 und 6 GrEStG, § 6 Abs. 5 EStG), fortgelten
- Vermögensverwaltende Grundstücksgesellschaften im Familienkreis sollten die Eintragung vorbereiten
