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Fachbeitrag

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Steuerliche Weichenstellung 2025.

Turbo-Abschreibung, Sonderabschreibung für E-Autos, Körperschaftsteuer und Einfuhrumsatzsteuer: Der Beitrag ordnet zentrale Steuerpläne und Gesetzesvorhaben ein.

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Das Wichtigste in Kürze

Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD enthält eine Reihe steuerlicher Vorhaben für die Legislaturperiode – unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung gesichert ist.

  • „Turbo-Abschreibung": 30 Prozent degressive AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027
  • Elektrofahrzeuge: Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25-Prozent-Regelung von 80.000 auf 100.000 Euro, Sonderabschreibung von 75 Prozent im Anschaffungsjahr, Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
  • Der Körperschaftsteuersatz soll ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt sinken, bis 2032 zehn Prozent erreicht sind
  • Pendlerpauschale einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Entfernungskilometer
  • Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent; steuerfreie Überstundenzuschläge; Rentner sollen bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können

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