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Steuern 2020 – Was es zu beachten galt.

Der Beitrag fasst die damaligen steuerlichen Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen auf 2020 und die Folgejahre zusammen.

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Das Wichtigste in Kürze

Zum Jahreswechsel 2019/2020 hat der Gesetzgeber zahlreiche Änderungen auf den Weg gebracht. Betroffen sind Bauherren, Halter von Elektrofahrzeugen, Betriebe mit Registrierkassen und GmbH-Gesellschafter.

  • Neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG für den Mietwohnungsneubau: in den ersten vier Jahren zusätzlich fünf Prozent jährlich, Baukosten höchstens 3.000 Euro je Quadratmeter, Vermietung für mindestens zehn Jahre
  • Elektrofahrzeuge: private Nutzungsbesteuerung von nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises bei einem Preis bis 40.000 Euro; das Laden beim Arbeitgeber bleibt steuer- und beitragsfrei
  • Registrierkassen und PC-Kassensysteme brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung – die Finanzverwaltung beanstandete das Fehlen bis zum 30. September 2020 nicht
  • Ausgefallene Gesellschafterdarlehen: Der neue § 17 Abs. 2a EStG stellt die steuerliche Berücksichtigung wieder her, die der Bundesfinanzhof 2017 versagt hatte

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