Das Wichtigste in Kürze
Kurz vor dem Bruch der Ampelkoalition wurden noch mehrere Steuergesetze verabschiedet. Der Beitrag fasst zusammen, was ab 2025 gilt – und was rückwirkend schon 2024 betrifft.
- Grundfreibetrag rückwirkend für 2024 auf 11.784 Euro, ab 2025 auf 12.096 Euro; Kinderfreibetrag auf 6.612 beziehungsweise 6.672 Euro
- Kinderbetreuungskosten ab 2025 zu 80 statt zwei Dritteln abziehbar, höchstens 4.800 Euro je Kind
- Erbfallkostenpauschale von 10.300 auf 15.000 Euro angehoben
- Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkassen bis 150 Euro im Jahr steuerneutral
- Neue Schwellen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr – wird die zweite Grenze überschritten, entfällt die Regelung sofort
