Das Wichtigste in Kürze
Zwischenstand zur Grundsteuerreform: Der Beitrag beantwortet, welche Angaben die Erklärung verlangt und wie der Grundsteuerwert ermittelt wird.
- Das Verfahren bleibt dreistufig: Grundsteuerwert, Messzahl und Hebesatz der Gemeinde. Die Messzahlen liegen ab 2025 zwischen 0,255 und 0,55 Promille
- Für die Erklärung werden Einheitswertaktenzeichen, Flurstück und Gemarkung, Grundstücksart, Baujahr, Fläche und Bodenrichtwert benötigt
- Wohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren bewertet, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke im Sachwertverfahren – etwa zwei Drittel entfallen auf das Ertragswertverfahren
- Zugrunde liegt nicht die tatsächliche Miete, sondern eine statistische Nettokaltmiete, die über die Mietniveaustufe der Gemeinde angepasst wird – hier lohnt die Prüfung
- Bodenrichtwerte lassen sich online abrufen, für Nordrhein-Westfalen unter boris.nrw.de
