Geben Sie einen Suchbegriff ein.

Fachbeitrag

·PDF-Beitrag

Update Grundsteuer – Wo stehen wir aktuell?

Die Reform der Grundsteuer betrifft zahlreiche Eigentümer. Der Beitrag fasst den damaligen Stand und die zentralen Fragestellungen zusammen.

Zur Übersicht

Das Wichtigste in Kürze

Zwischenstand zur Grundsteuerreform: Der Beitrag beantwortet, welche Angaben die Erklärung verlangt und wie der Grundsteuerwert ermittelt wird.

  • Das Verfahren bleibt dreistufig: Grundsteuerwert, Messzahl und Hebesatz der Gemeinde. Die Messzahlen liegen ab 2025 zwischen 0,255 und 0,55 Promille
  • Für die Erklärung werden Einheitswertaktenzeichen, Flurstück und Gemarkung, Grundstücksart, Baujahr, Fläche und Bodenrichtwert benötigt
  • Wohngrundstücke werden im Ertragswertverfahren bewertet, Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke im Sachwertverfahren – etwa zwei Drittel entfallen auf das Ertragswertverfahren
  • Zugrunde liegt nicht die tatsächliche Miete, sondern eine statistische Nettokaltmiete, die über die Mietniveaustufe der Gemeinde angepasst wird – hier lohnt die Prüfung
  • Bodenrichtwerte lassen sich online abrufen, für Nordrhein-Westfalen unter boris.nrw.de

Originalbeitrag als PDF