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Fachbeitrag

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Die Verzinsung von Steuernachzahlungen.

Wann werden Steuernachzahlungen und Steuererstattungen verzinst? Der Beitrag erläutert Karenzzeit, Zinsfestsetzung und den Zusammenhang mit dem Steuerbescheid.

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Das Wichtigste in Kürze

Nachzahlungen wie Erstattungen werden verzinst. Der Beitrag klärt, wann der Zinslauf beginnt und mit welchem Satz gerechnet wird – letzterer wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt.

  • Verzinst wird die festgesetzte Steuer nach einer Karenzzeit von 15 Monaten (§ 233a AO); Zuschlagsteuern und Nebenleistungen wie Verspätungszuschläge bleiben außen vor
  • Den bis dahin geltenden Satz von 0,5 Prozent je Monat hat das Bundesverfassungsgericht 2021 für unwirksam erklärt
  • Für Verzinsungszeiträume bis 2018 gilt er weiter, ab 2019 sind es nur noch 0,15 Prozent je Monat, also 1,8 Prozent im Jahr
  • Corona-bedingt wurde der Beginn des Zinslaufs verschoben: für die Steuer 2022 auf den 1. August 2024, für 2023 auf den 1. Juni 2025, für 2024 auf den 1. Mai 2026
  • Der Zinslauf beginnt unabhängig davon, wie lange das Finanzamt für die Bearbeitung braucht

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